Privatversicherte und Beihilfeempfänger

Die Kosten für eine Psychotherapie wird in der Regel von der privaten Krankenkasse oder Beihilfe erstattet.

Die Höhe der Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Beachten Sie bitte, dass Ihre Krankenkasse gegebenenfalls nicht alle in Rechnung gestellten Leistungen erstattet. Für weitere Informationen über die Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte ihre private Krankenkasse.

Selbstzahler

Es ist auch möglich Psychotherapie selbst zu bezahlen. Hierbei richten sich die Sätze ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Sprechen Sie mich gerne an für weitere Informationen.

Gesetzlich Versicherte

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass gesetzliche Krankenkassen die Psychotherapie in Privatpraxen übernehmen. Dies erfolgt im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne.

Gruppentherapie für Patienten mit ADS/ADHS